Liebe Arbeitgeber:innen des ZSL Bad Kreuznach,
die neuste Corona-Schutzverordnung von RLP besagt, Arbeitnehmer:innen - die weder geimpft noch genesen sind - müssen getestet werden, sobald sie 5 Arbeitstage nicht im Betrieb waren (also im Urlaub, krank oder laut Dienstplan). Der Test kann durch den/die Arbeitgeber:in durchgeführt werden und muss schriftlich festgehalten werden. Das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie im folgenden Link:
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