Alle Ratsuchende sind willkommen und wir versuchen in allen Bereichen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Beeinträchtigung zu unterstützen und zu begleiten.

Link Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

Spezialisiert sind wir auf die Beratung der Leistungsform des Persönlichen Budgets.

Zunächst geht es um grundsätzliche Fragen, die wir mit Ihnen in der Beratung besprechen. Hierbei kann es zum Beispiel gehen um den Bedarf, die Qualifikation der Assistenz, die finanzielle Situation, usw.

In diesem Rahmen spielt auch der Bereich der Integrationshelfer:innen für Schüler:innen sowie Auszubildende mit Behinderung eine Rolle.

Auf Wunsch und bei Bedarf informieren wir ebenfalls über das Angebot ambulanter Dienste und Sozialstationen. In manchen Fällen könnte auch die Entscheidung für solche Alternativen als die passendere erscheinen.


Angegliedert an unsere Beratungsstelle ist ein Abrechnungsservice zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung, wenn sie sich für das Arbeitgebermodell entschieden haben. Dieser Abrechnungsservice hat nichts mit dem Angebot unserer Beratung zu tun.

Er ist eine Dienstleistung für alle Antragsteller, deren Verhandlungen zum Arbeitgebermodell erfolgreich waren.

Ihre Verhandlungen mit dem Kostenträger über Ihren Hilfebedarf waren erfolgreich und Sie dürfen nun als Arbeitgeber aktiv werden – Sie fühlen sich allerdings wie ein Ochs vorm Berg und wissen nicht wo Sie anfangen sollen?

Dann helfen unsere Mitarbeiter/innen mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Fachwissen gerne dabei, sich Klarheit darüber zu verschaffen und umzusetzen.

Leistungen im Rahmen des Abrechnungsservices

Kernleistungen

  • Anlage und Pflege der Mitarbeiterstammdaten
  • Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen nach den Angaben des Arbeitgebers und Vornahme notwendiger Korrekturabrechnungen
  • Erstellung von An- und Abmeldung für geringfügig Beschäftigten über das Haushaltsscheckverfahren
  • Erstellen notwendiger Abrechnungsunterlagen für Minijobber wie Verdienstbelege, Kostenübersicht für die Knappschaft, etc. sowie Ausfüllen des Antrags auf Erstattung im Krankheitsfall
  • Klärung / Beantwortung von abrechnungstechnischen Fragen

Die erstellten Abrechnungsunterlagen werden in einem virtuellen Ordner gespeichert. In diesem Ordner speichern Sie auch Ihre Unterlagen, die Sie an uns senden würden. Somit ist der Datenschutz beiderseits gesichert.

Beratung/Hilfestellung von Seiten des Abrechnungsservices

  • Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, wie bspw. Arbeitsbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen u. a.
  • Unterstützung bei der Berechnung des Urlaubs und der Krankheitslohnfortzahlung
  • Informieren über rechtliche und abrechnungsrelevante Themen (keine Rechtsberatung)

Sonstiges

  • Erstellen von Kalkulationen für den Kostenträger

Kostenpflichtige Leistungen

  • Im Einzelfall Korrekturen der Abrechnungen
  • Im Einzelfall Jahresaufstellungen/Sonderberechnungen etc.

Kosten für den Abrechnungsservice

Grundpauschale39,00 €
Je abzurechnender MA17,50 €
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer

Beispiel: Arbeitgeber:In mit 3 MA

Grundpauschale39,00 €
Je abzurechnender MA52,50 € (3 x 17,50 €)
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer6,41 €
Gesamtkosten 97,91 €

In der Regel übernimmt der Kostenträger die Kosten für unseren Service, so dass Sie damit nicht belastet werden.

Eine Übersicht über unsere Leistungen können Sie hier herunterladen: Leistungen Abrechnungsservice 2024.pdf.

Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Menschen mit Beeinträchtigung, die im Alltag viel Unterstützung brauchen, können diese auf verschiedene Arten und Weisen erlangen: 

  • Stationäre Einrichtungen
  • Ehrenamtliche Personen, wie Familienmitglieder, FreundInnen oder NachbarInnen
  • Ambulante Dienste, wie z.B. Caritas oder ASB, bzw. private Pflegedienste.

Einige schließlich bevorzugen Persönliche Assistenz im Rahmen des ArbeitgeberInnenmodells. 

Was ist das? 

Persönliche Assistenz ist jede Form der persönlichen Hilfe, die behinderte Menschen als AssistenznehmerInnen in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie kann sowohl die Bereiche der Körperpflege, der Haushaltshilfe oder medizinischen Krankenpflege, als auch die kommunikativen Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher für Hörgeschädigte oder Vorlesedienste für Blinde umfassen. Der Arbeitgeber weist die Persönliche Assistenz ein in alle Bereiche, wo Unterstützung notwendig ist. Das heißt die Initiative und Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber. Dieser führt einen kleinen Betrieb durch das Arbeitgebermodell. 

Die Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig, den Arbeitgeber:Innen obliegt die Pflicht, die entsprechenden Gelder an das Finanzamt, bzw. die Krankenkassen abzuführen. Die Arbeitgeber:Innen suchen ihre Assistent:Innen auf dem freien Arbeitsmarkt. Die Arbeitgeber:Innen führen mit ihnen Bewerbungsgespräche. Leitet die Einarbeitung ein. Sie entscheiden selbst, wer bei ihnen arbeitet. Sie organisieren selbstbestimmt Ihre Assistenz.

Wenn diese Organisation, Verwaltung und auch die Anweisungen nicht möglich sind, gibt es Dienste, die auch dabei unterstützen und die Teilhabe ermöglichen, sobald man sich für das Arbeitgebermodell entschieden hat. 

Keine Angst, dazu ist weder eine mehrjährige Lehre, noch ein Studium notwendig, Aber eine begleitende Schulung und die Übertragung bestimmter Tätigkeiten an Dritte könnten sinnvoll sein. 

Im Unterschied zu den überwiegend vorhandenen Hilfeangeboten sind die Assistenznehmer:Innen -also die Arbeitgeber:Innen nicht mehr nur Objekte, an denen die Hilfeleistungen erbracht werden, sondern bestimmen selbst als Subjekte über ihre gesamte Persönliche Assistenz. 

– (Art. 1 Abs. 1 GG)