
Europäischer Protesttag für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung
Hier gibt es sehr bald mehr Informationen. Besuche uns in Kürze wieder.
Geschichte
Seit 1992 findet der Europäische Protesttag für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung statt. Deutschlandweit werden Aktionen rund um den 05. Mai gefördert und subventioniert. Durch die Proteste wird auf die Unterschiede zwischen geltendem Recht und der aktuellen Lebenswirklichkeit aufmerksam gemacht. 2006 wurde von den Vereinten Nationen die UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet.
Diese wurde dann 2009 von Deutschland ratifiziert, womit Deutschland sich verpflichtete, die UN-BRK in geltendes Recht umzusetzen. Obwohl die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung seit 2009 geltendes Recht ist, erleben wir in der Selbsthilfe immer noch einen sehr langsamen Fortschritt. Um die UN-BRK einfacher und effizienter umzusetzen, wurde das Bundesteilhabegesetz 2018 veröffentlicht.
Dieses Gesetzespaket wurde von 2018 bis 2023 in vier Reformstufen unterteilt und umgesetzt. Somit sollte das Gesetz nutzerfreundlicher für die Antragsteller, Leistungsträger und Leistungserbringer sein.
Der Versuch einer Vereinfachung scheiterte an der dadurch erhöhten Bürokratie. Um auf die komplizierte Lebenswirklichkeit für alle Seiten – aber insbesondere für die Menschen mit Beeinträchtigung – aufmerksam zu machen, finden um den 05. Mai immer Protestaktionen statt.

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