Beratung
Abrechnungsservice
Angegliedert an unsere Beratungsstelle ist ein Abrechnungsservice zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung, wenn sie sich für das Arbeitgebermodell entschieden haben. Dieser Abrechnungsservice hat per se nichts mit dem Angebot unserer Beratung zu tun. Er dient lediglich zur Unterstützung, wenn die Verhandlungen zum Arbeitgebermodell erfolgreich waren. Ihre Verhandlungen mit dem Kostenträger über Ihren Hilfebedarf waren erfolgreich und Sie dürfen nun als Arbeitgeber aktiv werden – Sie fühlen sich allerdings wie ein Ochs vorm Berg und wissen nicht wo Sie anfangen sollen? Dann helfen unsere Mitarbeiter/innen mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Fachwissen gerne dabei, sich Klarheit darüber zu verschaffen und umzusetzen.
Leistungen im Rahmen des Abrechnungsservices
Kernleistungen
- Anlage und Pflege der Mitarbeiterstammdaten
- Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen nach den Angaben des Arbeitgebers und Vornahme notwendiger Korrekturabrechnungen
- Erstellung von An- und Abmeldung für geringfügig Beschäftigten über das Haushaltsscheckverfahren
- Erstellen notwendiger Abrechnungsunterlagen für Minijobber wie Verdienstbelege, Kostenübersicht für die Knappschaft, etc. sowie Ausfüllen des Antrags auf Erstattung im Krankheitsfall
- Klärung / Beantwortung von abrechnungstechnischen Fragen
- Versenden der Abrechnungsunterlagen per Mail
- Erstellen und Versenden einer Abrechnungs-CD mit sämtlichen Abrechnungsunterlagen des Jahres für jeden Arbeitgeber
Wahlleistungen
- Führen von Urlaubskonten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Beratung/Hilfestellung von Seiten des Abrechnungsservices
- Hilfe beim Ausfüllen von Formularen, wie bspw. Arbeitsbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen u. a.
- Unterstützung bei der Berechnung des Urlaubs und der Krankheitslohnfortzahlung
- Informieren über rechtliche und abrechnungsrelevante Themen
Sonstiges
- Erstellen von Kalkulationen für den Kostenträger
Kostenpflichtige Leistungen
- Im Einzelfall Korrekturen der Abrechnungen
- Im Einzelfall Jahresaufstellungen/Sonderberechnungen etc.
Die Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen und deren Kosten sind nach individueller Absprache möglich!
Kosten für den Abrechnungsservice
Grundpauschale | 39,00 € |
Je abzurechnender MA | 17,50 € |
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer |
Beispiel: Arbeitgeber mit 3 MA
Grundpauschale | 39,00 € |
Je abzurechnender MA | 52,50 € (3 x 17,50 €) |
Zuzüglich 7% Mehrwertsteuer | 6,41 € |
Gesamtkosten | 97,91 € |
In der Regel übernimmt der Kostenträger die Kosten für unseren Service, so dass Sie damit nicht belastet werden.Eine Übersicht über unsere Leistungen können Sie hier downloaden.Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ArbeitgeberInnenmodell
Menschen mit Beeinträchtigung, die im Alltag viel Unterstützung brauchen, können diese auf verschiedene Arten und Weisen erlangen:
- Stationäre Einrichtungen
- Ehrenamtliche Personen, wie Familienmitglieder, FreundInnen oder NachbarInnen
- Ambulante Dienste, wie z. B. der Caritas oder des ASB, bzw. private Pflegedienste
Was ist das?
Persönliche Assistenz ist jede Form der persönlichen Hilfe, die behinderte Menschen als AssistenznehmerInnen in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Sie kann sowohl die Bereiche der Körperpflege, der Haushaltshilfe oder medizinischen Krankenpflege, als auch die kommunikativen Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher für Hörgeschädigte oder Vorlesedienste für Blinde umfassen. Der Arbeitgeber weist die Persönliche Assistenz ein in alle Bereiche, wo Unterstützung notwendig ist. Das heißt die Initiative und Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber. Dieser führt einen kleinen Betrieb durch das Arbeitgebermodell.Die Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig, den ArbeitgeberInnen obliegt die Pflicht, die entsprechenden Gelder an das Finanzamt, bzw. die Krankenkassen abzuführen. Die ArbeitgeberInnen suchen ihre AssistentInnen auf dem freien Arbeitsmarkt. Unter den Bewerbern einer vom Arbeitgeber geschalteten Anzeige, sucht der Arbeitgeber die für ihn passenden Bewerber aus. Führt mit ihnen Bewerbungsgespräche. Leitet die Einarbeitung ein. Sie entscheiden selbst, wer bei ihnen arbeitet. Der Arbeitgeber organisiert selbstbestimmt seine Assistenz.
Wenn diese Organisation, Verwaltung und auch die Anweisungen nicht möglich sind, gibt es Dienste, die auch dabei unterstützen und ihnen die Teilhabe ermöglichen, sobald man sich für das Arbeitgebermodell entschieden hat. Keine Angst, dazu ist weder eine mehrjährige Lehre, noch gar ein Studium notwendig; eine begleitende Schulung und die Übertragung bestimmter Tätigkeiten der ArbeitgeberInnen an Dritte könnte jedoch sinnvoll sein.
Im Unterschied zu den überwiegend vorhandenen Hilfeangeboten sind die Assistenznehmerlnnen nicht mehr nur Objekte, an denen die Hilfeleistungen erbracht werden, sondern bestimmen selbst als Subjekte über ihre gesamte Persönliche Assistenz.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
– (Art. 1 Abs. 1 GG)